Wagner & Guder Medical GmbH
Hermstedter Straße 57
99518 Bad Sulza - Germany

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Wagner & Guder Medical GmbH

I. Allgemeines: Angebote, Auftragsannahmen erfolgen auf unseren Bestellformularen und zu unseren Geschäfts- bedingungen, auch wenn wir anderslautenden Einkaufs- bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen. Davon abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden in mündlicher, telefonischer oder sonstiger Form sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung oder Stellungnahme gültig. Eventuelle Zugeständnisse sind einmalig und ohne jeden Wiederholungsanspruch bei späteren Geschäftsvorgängen – durch Wiederholungsfälle entsteht kein Gewohnheitsrecht. Nur freigegebene und zum jeweiligen Auftrag aktuell zugehörige Fertigungs- und Auftragsunterlagen werden als verbindlich angesehen.

II. Unsere Angebote sind freibleibend und 4 Wochen gültig. Auch bei Nachbestellungen sind diese unverbindlich. An allen Unterlagen und Entwicklungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor.

III. Eine Auftragsannahme kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder sofortige Lieferung zustande. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist ausschließlich maßgebend. Änderungen, Ergänzungen oder Ähnliches müssen ebenfalls schriftlich bestätigt werden.

IV. Unsere Preise verstehen sich rein Netto in EURO zzgl. der aktuell gültigen Mehrwertsteuer. Die Produkte sind unverpackt und unverladen, ab Werk. Eine transportgerechte Verpackung sowie Transportgestelle, werden nach Kostenaufwand anhand unserer üblichen Kostenfaktoren berechnet. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung. Beigestellte Geräte bzw. Geräte- zubehör kann anhand unserer üblichen Kostenfaktoren vorinstalliert werden. Preislisten haben in der Regel ein Jahr Gültigkeit.

V. Der Lieferzeitraum beginnt erst nach a) Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten, b) Bearbeitung und Bestätigung aller vom Angebot abweichenden Änderungswünschen

VI. Lieferverzug: Wir sind ständig bestrebt, die Lieferzeiten einzuhalten. Alle nicht von uns zu vertretenden Hindernisse, Verzögerungen bzw. Störungen im Fertigungsablauf entbinden uns jedoch – nach entsprechender Mitteilung – von der Lieferzeitzusage, unter normalen Umständen bis zu einer Dauer von 20 Werktagen. Das Hindernis weisen wir auf Verlangen nach. Gesetzliche Rücktrittsrechte des Bestellers bleiben davon unberührt. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schaden- ersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit aus- geschlossen, sofern der Schaden nicht auf der Verletzung „Kardinalpflicht“ beruht. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

VII. Die Abnahme, Besichtigung und Prüfung der Ware durch den Besteller nach Warenannahme wird dringend empfohlen. Eine Qualitätskontrolle bzw. Prüfprotokoll werden jeder Lieferung beigefügt. Entspricht die Ware den angegebenen Bestell- vorgaben, so ist der Besteller zur Abnahme verpflichtet. Nachträgliche Änderungen, gleich welcher Art, werden nur gegen ein Aufwandsentgelt vorgenommen.

VIII. Den Rücktritt vom Vertrag behalten wir uns vor Ereignissen höherer Gewalt, welche wir nicht zu vertreten haben, vor. Wünscht der Besteller aus Gründen, welche wir nicht zu vertreten haben, den Rücktritt vom Vertrag, ohne das ihm ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, so ist er zur Gewinnentschädigung und Erstattung nicht erbringbarer Kosten verpflichtet.

IX. Unsere Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und wird nicht zurückgenommen.

X. Verpackungen von Fremdgeräten werden grundsätzlich nur gebührenpflichtig angenommen und entsorgt.

XI. Der Versand der Ware erfolgt grundsätzlich ab Werk Hermstedt.
Mit der Verladung reist die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Bei größeren Bestellungen werden wir eine Spedition oder Transportfirma beauftragen

XII. Bei Transportschäden, welche unverzüglich schriftlich zu melden sind, darf die Ware erst nach unserer Freigabe verwendet werden. Der Ablauf des Geschäftsvorganges bleibt davon unberührt. Ersatzansprüche sind zwischen Transportunternehmen und dem Besteller zu regeln.

XIII. Zahlungsbedingungen: Alle Leistungen sind binnen 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Zahlungen an uns sind Gebührenfrei vorzunehmen und gelten erst als geleistet, wenn wir über den Betrag ohne Einschränkungen verfügen können.

Eigentumsvorbehalt:

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Vertragssache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei schuldhaften vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungs- verzug, sind wir berechtigt, die Vertragssache zurück- zunehmen. In der Zurücknahme durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung/ Verwertung der Vertragssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Vertragssache zu deren vorher anzudrohenden Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungs- kosten- anzurechnen.

2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

3. Der Besteller ist berechtigt, die Vertragssache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen (einschl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die gelieferten Waren ohne oder nach Verarbeitung weiter- verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

4. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die gelieferten Vertragsgegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Vertragssache.

5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der frei- zugebenden Sicherheiten obliegt uns.

XIV. Montage, Aufstellung, Inbetriebnahme, Erprobung, Einweisung des Personals usw. sind nicht in unseren Produktpreisen enthalten. Bei Bedarf sind diese Leistungen zu bestellen, welche dann zu unseren Montagebedingungen und Kostensätzen geliefert bzw. abgerechnet werden.

XV. Mängelgewährleistung/ Haftung

1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser in seinen im Einzelfall nach §§ 377, 378 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Auch wenn 1. nicht besteht, ist der Besteller in der Pflicht, erkennbare Mängel spätestens nach 8 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Ohne unsere Zustimmung darf an der bemängelten Ware nichts geändert und diese auch nicht in Gebrauch genommen werden.

2. Für unsere Produkte geben wir eine Garantie von einem Jahr auf alle Elektronik- und Elektromechanischen Komponenten und 2 Jahre auf mechanische Komponenten. Normale Gebrauchsspuren sind davon ausgeschlossen. Diese Gewährleistung ist auf bis zu 3 Jahre nach Angebot und schriftlicher Bestätigung erweiterbar.

3. Für Arbeiten nach Ihren Zeichnungsvorgaben bzw. Bestelldaten haften wir nur für fach- und sachgerechte Arbeit und Ausführung. Wir sind nicht verpflichtet, Ihre uns überlassenen Unterlagen zu prüfen.

4. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Vertrags- sache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangel- beseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind nicht dazu verpflichtet, die Aufwendungen zu tragen, die dadurch entstehen, dass die Vertragssache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

5. Schlägt die Beseitigung des Mangels an der Vertragssache fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Entziehen sich die erbrachten Leistungen der Natur nach einer Rück- gewähr, so ist der Besteller auf Minderung beschränkt.

6. Für Nachbesserungsarbeiten und/ oder Ersatzlieferungen haften wir nur im gleichen Umfang und bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Gewährleitungsfrist.
Auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden gilt die für den Liefergegenstand geltende Verjährungsfrist, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

7. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass doch ein Verschulden des Bestellers vorliegt, so haftet dieser für alle uns entstandenen Kosten.

8. Sofern wir fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht
(sog. „Kardinalpflicht“) verletzen, haften wir auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

9. Mängelhaftung übernehmen wir nicht bei Mängeln infolge von: natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Handhabung und Wartung, übermäßiger Beanspruchung, natürliche Materialfehler. Gleiches gilt bei nicht vertragsgemäßer eigenmächtiger Veränderung des Vertragsgegenstandes und daraus entstehender Folgen.

XVI. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Jena, und zwar bei allen aus sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Verbindlichkeiten und Streitigkeiten. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt nur, sofern der Besteller Vollkaufmann ist. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt nur deutsches Recht.

Stand: 04.05.2020

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